UNTERWEISUNGEN

Gesundheitsschutz für Unternehmen und Betriebe

Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

„Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Sie muss dokumentiert werden.“ (§4 DGUV Vorschrift 1)

Die Unterweisung zum Thema Gesundheitsschutz

Unterweisungen sind ein wichtiges Mittel, um Beschäftigten mitzuteilen, wie sie sich in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verhalten müssen und was sie zu beachten haben. Beschäftigte müssen die auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen. Ein Selbststudium ist nicht ausreichend. Die Möglichkeit für Erklärungen und Rückfragen muss bestehen. Elektronische Medien können als Hilfsmittel eingesetzt werden.
Verantwortlich für Unterweisungen ist immer die Unternehmensleitung, die die Aufgabe aber an nachgeordnete Führungskräfte abgeben kann. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Unterweisungen unterstützen.
Unterweisungen können in die vorhandene Kommunikationsorganisation eingebunden werden und so z.B. in Teambesprechungen stattfinden.